Senat

Der Senat der FAU beschließt

  • die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen vorbehaltlich der Zustimmung des Hochschulrats
  • Vorschläge für die Berufung von Professor*innen und Bestellung von Honorarprofessor*innen (auf Grundlage des Beschlusses des jeweiligen Fachbereichsrates)
  • die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, und die Vorschläge für die Grundordnung und deren Änderungen
  • die Vorschlagsliste für die Wahl des*der Präsident*in
  • Vorschläge für die Ernennung des*der Kanzler*in und dessen ständige*n Vertreter*in
  • die Mitglieder der ständigen Kommissionen und weiterer Organe
  • Forschungsschwerpunkte und über Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichens
  • zu weiteren grundsätzlichen universitätsweiten Angelegenheiten

Dem Senat der Universität Erlangen-Nürnberg gehören stimmberechtigt 6 Professor*innen, 1 wissenschaftliche Mitarbeiter*in, 1 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*in, 2 studentische Vertreter*innen sowie die oder der Frauenbeauftragte.