Kommentar: Vereinbarkeit moralischer Verantwortung und Forschung

Für die kommende Ausgabe der FAU REVIEW sollte der AK Zivilklausel einen Artikel verfassen, was wir natürlich auch gerne gemacht haben!

Leider kann im Rahmen dieses Artikels nur ein kleiner Themenkreis abgedeckt werden, wir stehen natürlich allen Fragen und Anmerkungen offen gegenüber. 

Universitäten zählen unbestreitbar zu den wichtigsten Standorte für Innovation und Grundlagenforschung. Viele der Errungenschaften, die uns heutzutage das Leben erleichtern, sind Resultate intensiver Forschung. Bei ihrer Arbeit stoßen viele WissenschaftlerInnen allerdings auch oft in Bereiche, bei denen kein eindeutiges Urteil darüber möglich ist, ob es ethisch »richtig« oder »falsch« ist, genau diese Forschung zu betreiben. Gerade in den letzten Jahren kam es zum Beispiel im Bereich der Gentechnik und speziell der Präimplantationsdiagnostik verstärkt zu Debatten. Im medizinischen Bereich haben sich deshalb Ethikkommissionen mehr und mehr etabliert. Diese Kommissionen sollen mitunter gewährleisten, dass bei jeglichem wissenschaftlichen Fortschritt, der natürlich wünschenswert ist und honoriert wird, die damit einhergehende moralische Verantwortung berücksichtigt wird.

Aber nicht nur in der Medizin gibt es Bereiche, in denen kritisch zu hinterfragende Forschung betrieben wird. Nach Ende des zweiten Weltkriegs sprachen sich viele der bei der Entwicklung der Atombombe beteiligten Wissenschaftler stark gegen die Weiterentwicklung bzw. teilweise sogar für ein Verbot solcher Waffensysteme aus. Warum soll also hier nicht auch eine Art Ethikkommission, die, basierend auf der Charta der Vereinten Nationen, versucht, Wissenschaft zum Allgemeinwohl hin zu beeinflussen um für eine langfristig zukunftsorientierte und zum Gemeinwohl orientierte Forschung zu sorgen, eingerichtet werden?

Einerseits könnte man hier argumentieren, dass militärische Forschung durchaus auch zu zivilnutzbaren Ergebnissen geführt habe. Als häufigstes Beispiel wird hier wohl die Entwicklung des Internets oder des GPS angeführt. Gerade diese Beispiele würden  doch zeigen, dass der Militärsektor ein starker Motor für die Forschung sei und durchaus einige, auch für den zivilen Sektor bedeutende, Innovationen hervorbrachte. Ein weiteres Beispiel und damit auch Argument für den positiven Effekt militärischer Forschung, sei eines der bedeutsamsten Ereignisse im 20. Jahrhundert – die Mondlandung. Betrachtet man allerdings die Umstände, die dieses Ereignis erst möglich machten, drängt sich zwangsläufig die Frage auf, was im Namen »wissenschaftlichen Fortschritts« alles in Kauf genommen werden darf. Die Basis des US-amerikanischen Raumfahrtprogramms, das verantwortlich für die Mondlandung war, bildeten die Erfahrungen Wernhers von Braun. Wernher von Braun war im zweiten Weltkrieg allerdings auch aktiv an der Entwicklung der Aggregat 4, weitläufig wohl bekannter unter dem Namen V2, beteiligt. Er nahm zur Verwirklichung seiner Visionen in Kauf, dass die Raketen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurden und mehr als 8000 Opfer forderten.

Es wäre vermessen anzunehmen, dass heutige Forschungsprojekte klar als militärisch oder nicht-militärisch kategorisierbar sind. Dennoch stellt sich die Frage, ob man sich in der Forschung alle ethische Verantwortung entziehen darf, frei nach dem Motto »Waffen töten keine Menschen, Menschen töten Menschen«. Fakt ist und bleibt, dass wissenschaftlicher Fortschritt einen nachhaltigen Einfluss auf unsere Gesellschaft hat. Allein die Entwicklung des Internets hat eine Reihe von anhaltenden sozialen Prozessen ausgelöst, deren weitere Entwicklung kaum absehbar sind. Gerade unter dieser Prämisse ist es deshalb fragwürdig, ob es moralisch vertretbar ist, dass Deutschland an dritter Stelle des weltweiten Waffenexportes steht. Können wir weiterhin behaupten, dass wir weltweiten Frieden vertreten, wenn ein Hauptexportproduktzweig Deutschlands aus der »Sicherheits- und Verteidigungsindustrie« stammt? Und inwieweit wollen wir diese Entwicklung an den Hochschulen fördern?

An dieser Stelle wäre es naheliegend ein generelles Verbot von Rüstungsforschung an deutschen Universitäten, also eine “harte Zivilklausel, zu fordern. So verlockend solche Verbote auch klingen, so scheinen sie doch wenig hilfreich und ziemlich wahrscheinlich auch wenig zielführend zu sein. Zum einen würde damit die wichtige und richtige Freiheit von Forschung und Lehre, wie sie im Grundgesetz verankert ist, stark beeinträchtigt werden. Zum anderen würde ein solches Verbot den eigentlich wichtigen Diskurs an den Hochschulen hindern. Denn wenn Forschungsprojekte erstmal eine Zusage bekommen haben, gelten sie damit als legitim und somit auch als ethisch vertretbar, ganz egal, was sie zum Inhalt haben. Jedwede Kritik an solchen Forschungsprojekten könnte also mit Fingerzeig auf die Klausel abgestritten werden. Es wäre ein großer Schritt, wenn ein offener Diskurs über das Thema unter allen Universitätsmitgliedern in Gang gesetzt würde, damit sich mehr Menschen darüber Gedanken machen, über was genau und zu welchem Zweck sie eigentlich forschen. Ein noch viel wichtigeres Argument gegen harte Zivilklauseln ist die Tatsache, dass in heutigen Forschungsprojekten kaum mehr an vollständigen Waffensystemen selbst geforscht bzw. solche Systeme entwickelt werden. Vielmehr werden nur einzelne Komponenten entwickelt, wie beispielsweise Halbleiter für besonders hohe Temperaturbereiche. Auch die aktuell immer weiter in den Vordergrund tretende Entwicklung von Drohnen ist ein Beispiel für die sogenannte “Dual-UseTechnologie”, die sowohl für zivile, als auch für militärische Zwecke genutzt werden könne. So können Drohnen zwar für den militärischen Einsatz entwickelt werden, sie sind aber auch ein wichtiges Werkzeug bei der Suche vermisster Personen. Eine starre Einordnung solcher Forschungsprojekte als militärisch bzw. nicht-militärisch ist kaum möglich und behindert offene Forschung mehr, als dass sie bereichert.

Wie kann also eine weiterhin offene Forschung garantiert werden, in der dennoch höchstmögliche moralische und ethische Standards gewährt werden? Eine Pauschalantwort auf diese Frage existiert wohl nicht. Vielmehr muss es einen stetigen Prozess an der Hochschule geben, bei dem ein aktiver Diskurs sowohl zwischen ProfessorInnen, MitarbeiterInnen, als auch Studierenden geführt wird. Nur durch stetiges Engagement kann damit nicht nur die Hochschule selbst, sondern auch der gesellschaftliche Standpunkt zu militärischer bzw. wissenschaftlicher Forschung geschärft werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung bildet eine sogenannte “Weiche Zivilklausel”. Weich deshalb, weil sie keinen rechtlich bindenden Charakter haben kann, aber wie zuvor bereits ausgeführt, auch nicht haben soll. In einer solchen Zivilklausel spricht sich die Universität selbst für friedliche und gegen militärische Forschung aus. Dennoch kann eine solche Klausel eine Argumentationsgrundlage bilden, aufgrund derer sich MitarbeiterInnen, ProfessorenInnen und hoffentlich auch die Universitätsleitung selbst, gegen Rüstungsforschung aussprechen. Basierend darauf könnten weiterführende Diskussionen zur zivilgesellschaftlichen Verantwortung unserer Universität geführt werden. Mit Hilfe dieser Klauseln haben somit wissenschaftliche MitarbeiterInnen eine schriftliche Grundlage auf die sie sich berufen können, falls die Forschung ihres Lehrstuhls für sie moralisch nicht mehr tragbar ist. Weiterhin kann und soll die Zivilklausel als Statement der Universität gegen Krieg selbst verstanden werden und somit die Gesellschaft langfristig beeinflussen.

 

3 Replies to “Kommentar: Vereinbarkeit moralischer Verantwortung und Forschung”

  1. sehr guter Text.
    Finde ich gut dass die Studierendenvertretung auch mal zu anderen Themen was macht als immer nur Studiengebühren…
    Was macht ihr jetzt genau um eine Zivilklausel einzuführen?

  2. @querdenker:

    Momentan haben wir zwei ausformulierte Fassungen, über die wir noch ausgiebig diskutieren werden. Über die resultierenden Formulierung werden wir mit Prof. Kötter vom Zentralinstitut für Angewandte Ethik und Wissenschaftskommunikation sprechen. Der nächste Schritt ist dann mit der Formulierung an die Universitätsleitung heranzutreten.

    Parallel dazu werden wir in nächster Zeit Kontakt zu den Professoren aufbauen, um die gewünschte transparente Diskussionskultur herzustellen.

    Außerdem wird am 29.04. noch eine Podiumsdiskussion zum Thema “Zivilklausel an deutschen Universitäten – Einschränkung oder Bereicherung
    der Freiheit von Forschung und Lehre?” stattfinden.

    Falls noch Fragen bestehen oder das Thema dich mehr interessiert, komm doch einfach bei unseren Treffen vorbeikommen. Interessierte sind zu unseren Treffen Dienstags um 20:00 Uhr im Sprat herzlich eingeladen um mit zu diskutieren und eigene Ideen einzubringen!

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