Für unseren Präsidenten Grüske heiligt der Zweck (scheinbar) alle Mittel

Dieser Beitrag bezieht sich auf das Interview mit dem Präsidenten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Karl-Dieter Grüske “Ohne Studiengebühren fehlen 80 Millionen” vom 12.01.2013 (Seite 16, Nürnberger Nachrichten)

 

Es ist nachvollziehbar, dass Herrn Grüske als Präsidenten der zweitgrößten bayerischen Universität die Finanzierung der staatlichen Hochschulen am Herzen liegt. Auch fällt es ihm sicherlich schwer, anzuerkennen, dass das von ihm für Deutschland persönlich maßgeblich mitentwickelte “Projekt Studiengebühren” endgültig scheitern wird. Mit welchen Ansichten und “Fakten” er als promovierter und habilitierter Volkswirt aber versucht dem Volksbegehen “Ja zur Bildung – Nein zu Studiengebühren” den Wind aus den Segeln zu nehmen sollte hingegen mehr als bedenklich stimmen.

Herr Grüske behauptet doch glatt, die steigenden Studierendenzahlen in Bayern und an der Universität Erlangen-Nürnberg im speziellen, würden einen Abschreckungseffekt von Studiengebühren besonders für Studienberechtigte aus finanziell schlechter gestellten Familien widerlegen. Die steigende Zahl von Studierenden der letzten Jahre ist vor allem auf den doppelten Abiturjahrgang in Bayern und anderen Bundesländern zurückzuführen. Hinzu kommt sicherlich auch der Wegfall der Wehrpflicht, der den Studienbeginn für einige nach vorne verschoben hat. Selbst wenn man wie Herr Grüske diese Umstände nicht einmal erwähnenswert erachtet lässt sich mit einer absolut steigenden Zahl von Studierenden keine Aussagen über deren soziale Zusammensetzung treffen – folglich lässt sich damit schon gar nicht ein Abschreckungseffekt auf finanziell schwächer gestellte durch Studiengebühren widerlegen! Die Zahl potentieller StudienanfängerInnen hat schlicht zugenommen.

Außerdem versucht Herr Grüske auf populistischste Art und Weise Ängste bezüglich der Gegenfinanzierung wegfallender Gebühren zu schüren. So rechnet er beispielsweise vor, an der Universität Erlangen-Nürnberg würden 1300 “Stellen”, die mit Tutorien betraut sind gestrichen werden. Dabei verschweigt er bewusst, dass es sich dabei keineswegs um 1300 Vollzeit-Angestellte handelt, wie man als LeserIn denken könnte, sondern in der großen Mehrheit um kleinste Lehraufträge – etwa über ein 1 1/2-stündiges Tutorium. Der Freistaat müsste also keinesfalls 1300 Vollzeitstellen gegenfinanzieren – egal wie sehr Herr Grüske das als vermeintliches Schreckensszenario zu malen versucht. Vielleicht wäre es gut, wenn er sich stattdessen auf seine eigenen Forderungen vom November 2012 zurückbesinnen würde, als er noch zusammen mit der Studierendenvertretung “mindestens eine vollständige Kompensationforderte [1].

Auf den Gipfel treibt es Herr Grüske schließlich mit seinen internationalen Vergleichen. Anstatt China und andere Länder mit der Kommentierung nach der Art “Die anderen machen das doch auch, folglich sollte es auch in Deutschland selbstverständlich sein” heranzuziehen, sollte sich auch Herr Grüske ernsthaft fragen wie es um gleiche, faire Bildungschancen in den zitierten Ländern bestellt ist.

Das Volksbegehren vom 17.01. bis 30.01. stellt diese Frage: Welche Bedeutung wollen wir als Gesellschaft der Chancengleichheit auch bei der Hochschulbildung einräumen? Die Antwort gab die Bundesrepublik eigentlich bereits 1973 selbst einmal indem Sie sich im Rahmen der Vereinten Nationen dazu verpflichteteden Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich zu machen” [2]. Studiengebühren stehen im Widerspruch zu diesem Vorsatz.

Jetzt sind alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern aufgerufen diesem Anspruch durch das Volksbegehren Geltung zu verschaffen und die Gebührenfreiheit auch im Freistaat einführen – egal was Herr Grüske an Polemik dagegenzusetzen versucht.

 

 

Quellen zum Text:

[1] vgl http://blogs.fau.de/news/2012/11/08/studienbeitrage-schulterschluss-an-der-fau/ bzw https://stuve.uni-erlangen.de/2012/11/08/gemeinsame-pressemitteilung-studienbeitrage-schulterschluss-an-der-friedrich-alexander-universitat-erlangen-nurnberg/

[2] UN-Sozialpakt, Art.13, Abs. 2c http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360806/publicationFile/3618/