Anwesenheitspflicht

Das bayrische Hochschulgesetz sieht — außer in zu begründenden Einzelfällen — grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht vor. Dennoch ist diese ein gern genutztes Mittel, um Studierende in Seminare, Tutorien und Vorlesungen zu zwingen. Der SprecherInnenrat setzt sich aktiv dafür ein, nicht gerechtfertigte Anwesenheitspflichten endgültig abzuschaffen.

In Art. 3 Abs. IV des bayrischen Hochschulgesetzes heißt es

Die Freiheit des Studiums umfasst, unbeschadet der Studien- und Prüfungsordnungen, insbesondere die freie Wahl von Lehrveranstaltungen […]. Entscheidungen der zuständigen Hochschulorgane in Fragen des Studiums sind insoweit zulässig, als sie sich auf die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung des Lehr- und Studienbetriebs und auf die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums beziehen.

Das bedeutet, dass Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen zunächst einmal unvereinbar mit dem bayrischen Hochschulgesetz ist, es sei denn die entsprechende Fachprüfungsordnung (FPO) sieht Anwesenheitspflicht vor. Anwesenheitspflicht im Modulhandbuch, in der Beschreibung auf der Webseite des Lehrstuhls oder Ähnlichem vorzuschreiben ist also nicht ausreichend!
Die FPO darf Anwesenheitspflicht aber nur in sehr engen Ausnahmefällen festlegen. Dazu gehören insbesondere Laboreinweisungen und andere sicherheitsrelevante Veranstaltungen, Gruppenprojekte, etc. Auch darf die Bewertung der Leistungen nicht von der Anwesenheit abhängig gemacht werden.

Da die gesetzliche Regelung jedoch ausgelegt werden muss, kommt es hier immer wieder zu Missverständnissen und Dozentinnen bzw. Dozenten verlangen Anwesenheit in ihren Veranstaltungen. Die Universitätsleitung bzw. das bayrische Wissenschaftsministerium haben kürzlich deutlich darauf hingewiesen, dass Anwesenheitspflicht nur in Ausnahmefällen zulässig ist, und somit Rechtssicherheit geschaffen.

Dennoch trauern einige der Anwesenheitspflicht hinterher — mit Argumenten wie besserer Lehrqualität und gemeinsamem Erarbeiten von Gedanken wird sie verteidigt. Wir aber bleiben dabei: Wer widerwillig in die Uni geht und dort Zeit absitzt, bereichert weder die Veranstaltung, noch lernt selbst viel dabei.

Falls deine Dozentin oder dein Dozent also immer noch Anwesenheit in Veranstaltungen verlangt, kannst du dich auf das Schreiben des Ministeriums berufen oder dem SprecherInnenrat schreiben. Auch bei Fragen zum Thema Anwesenheitspflicht (z.B. ob deine Veranstaltung in die Ausnahmeregel fällt) kannst du dich an uns wenden.

6 Antworten auf „Anwesenheitspflicht“

  1. ALSO:
    1) Nicht das Kultusministerium sondern das Wissenschaftsministerium hat das Gespräch mit den Studierenden geführt und in seinem Schreiben auf die Thematik Anwesenheitspflicht hingewiesen. (Admin: geändert – danke!)
    2) Die ABMStPO/Phil („Rahmenprüfungsordnung“ der PhilFak für die meisten Bachelor- und Masterstudiengänge) sieht in §12 Abs. 2 Satz 2 Anwesenheit als Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung vor. Derselbe Satz steht auch in der LAPO („Rahmenprüfungsordnung“ für die Lehramtsstudiengänge); hier ist es §10 Abs. 2 Satz 2) Das heißt: Anwesenheitspflicht KANN von den Lehrenden verlangt werden. Denn: Die ABMStPO/LAPO gilt für alle FPOs! Jedoch ist die Anwesenheitspflicht nur in den Fällen legitim, wo sie in der Modulbeschreibung geregelt ist. Siehe dazu auch den „Leitfaden Studiengangsgestaltung“ der PhilFak (speziell der Punkt „Anwesenheitsregelungen“)
    3) Die UniLuSt hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der transparente (und verlässliche) Regelungen zu diesem Thema erarbeitet werden sollen, die dann wiederum Teil der ABMStPO/Phil bzw. der LAPO sein werden. Spätestens ab dem Sommersemester sollte es damit (endlich) Klarheit in dieser Frage geben!

    Wer noch was Nachlesen will:
    ABMStPO/Phil: http://www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/PHIL1/StuO_PrO_Allg_%20BA_%20Phil.OKTOBER2012.pdf
    LAPO: http://www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/Lehramt/word/LAPO_Lehramt.MAERZ2012.pdf
    Leitfaden Studiengangsgestaltung: http://www.phil.fau.de/documents/studium/131024_lf_sgg_web.pdf

  2. Ist schon interessant, dass meine Antwort, die gegen eure Intention geht einfach gelöscht wird, obwohl sie nichts als die Wahrheit beinhaltet. Ein hoch auf die objektive Berichterstattung und den wahrheitsgemäßen Umgang mit Informationen.

  3. Alligator, man kann ja auch vorher nachfragen was los ist und muss nicht gleich Dieter Bohlen zitieren.
    fehlt nur noch die mail an den Bayernkurier, dann ist das CSU/JU/RCDS-Soll erfüllt!

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