Senatssitzung am 25.06.2008

In der gestrigen Senatssitzung wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Bachelorstudiengang Energietechnik wird im Umfang an Semesterwochenstunden etwas reduziert (was auch dringend notwendig war) und soll eingeführt werden.

2. Das Fach Religion als 2-Fach-Bachelor soll eingestellt werden. Die betroffen ca. 12 Studis können das Fach natürlich noch zu Ende studieren.

3. Sowohl für Maschinenbau als auch für Anglistik wurden leider trotz unseres Widerstands Satzungen zu Eignungsfeststellungsverfahren verabschiedet.

Im Maschinenbau wurde die Satzung allerdings gegenüber des urspr. Entwurfs stark verbessert und viele unserer Einwände berücksichtigt. So zählt dort die Abi-Note künftig 2/3 und die Mathe-Note wird berücksichtigt. So ist die Transparenz für die Studienbewerber ob es einen Sinn hat sich zu bewerben relativ hoch. Außerdem wurde der NACH der Prüfung benötigte Notenschnitt auf 3,0 angehoben. Die Prüfung selbst besteht aus einem einfachen Gespräch mit 2 Professoren und zählt ein Drittel.

In der Anglistik findet dagegen KEIN persönliches Gespräch statt sondern es wird ausschließlich elektronisch das Sprachverständnis abgeprüft und bewertet. Warum das Ergebnis dieses Tests eine höhere Prognosefähigkeit aufweisen soll als die Abinote, bzw. die Noten in Englisch, Deutsch und weiteren Sprachen konnte der anwesende Departmentssprecher für Anglistik nicht ansatzweise erklären. Zwar wurde richtig argumentiert, dass viele Studienbewerber Anglistik und Englischunterricht in der Schule fälschlicherweise gleichsetzten. Dieses Missverständnis kann aber ohne persönliches Gespräch gerade NICHT ausgeräumt werden. Im Gegenteil, die Mathenote im Abi sagt über den Erfolg in Linguistik sicher mehr aus als ein Lückentest am PC. Die Fähigkeit zur literaturwissenschaftlichen Analyse lässt sich an der Deutschnote definitiv eher erkennen als durch die nun kommende Eignungsprüfung.

Bei beiden Eignungsprüfungen ist uns nicht einsichtig, warum man eine weitere Prüfung zusätzlich zu GOP einführt, wenn man den gewünschten Effekt (nur geeignete Bewerber studieren den Studiengang) auch mit freiwilligen Einstufungstests und obligatorischen Beratungsangeboten erzielen kann.