Zivilklausel an der FAU – die erste in Bayern!

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In der Senatssitzung vom Mittwoch den 23. November 2016 hat der Senat der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) die vom Arbeitskreis Zivilklausel der Studierendenvertretung [1] vorgeschlagene Leitbildergänzung und damit die erste Zivilklausel an einer bayerischen Hochschule/Universität beschlossen!

Nachdem in der Senatssitzung vom 26. Oktober 2016 der Textvorschlag für die Ergänzung mit großer Mehrheit angenommen wurde, ist diese Woche die Einbettung ins bestehende Leitbild einstimmig beschlossen worden. Die FAU hat zwischenzeitlich eine Pressemitteilung zum Thema veröffentlicht [2]. Der konkrete Wortlaut der Leitbildergänzung lautet:

„Die FAU ist sich als öffentliche Einrichtung der gesellschaftlichen Folgenverantwortung ihrer Forschung bewusst. Durch ihren Beitrag zu transparenter, öffentlicher und interdisziplinärer Diskussion kommt sie der Einhaltung von anerkannten ethischen und moralischen Standards auf nationaler und internationaler Ebene nach. Verantwortungsbewusstes Handeln wird von ihr gefördert und resultiert im gerechten und friedlichen Zusammenleben zwischen Menschen, Kulturen und Nationen.“

Diese bereits 2013 in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für angewandte Ethik und Wissenschaftskommunikation (ZIEW) der FAU ausgearbeitete Formulierung wurde nun zusammen mit einem Änderungsvorschlag (Textanpassung letzter Satz) von Prof. Dabrock ins Leitbild aufgenommen.

Vorangegangen waren zahlreiche Gespräche des AK Zivilklausel mit Professor*innen, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Studierenden. Im Anschluss an die universitätsweiten Gespräche und in Zusammenarbeit mit Präsident Prof. Hornegger wurde die Ergänzung in den unterschiedlichen Gremien der FAU behandelt. Es sprachen sich drei der fünf Fakultäten der FAU für die Leitbildergänzung aus: Die Technische Fakultät, die Naturwissenschaftliche Fakultät und die Philosophische Fakultät.

Die Philosophische Fakultät befürwortete im Januar in der Fakultätsratssitzung mit einem einstimmigen Beschluss die Aufnahme der Zivilklausel ins Leitbild der FAU. Der Fakultätsrat der Naturwissenschaftlichen Fakultät hat am 27. Januar 2016 ebenfalls einstimmig für die Zivilklausel gestimmt. An der Technischen Fakultät wurde am 13. April 2016 durch den AK Zivilklausel das Vorhaben in der Fakultätsratssitzung vorgestellt, nach einer aufschlussreichen Diskussion wurde die Leitbildergänzung mit großer Mehrheit befürwortet. Der Vorstand der Medizinischen Fakultät sprach sich dagegen aus. An der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wurde das Thema behandelt, aber nicht im Fakultätsrat abgestimmt.

Der Studentische Konvent hat sich in diesem Jahr erneut zur Einführung einer Zivilklausel ausgesprochen und brachte dies durch die einstimmige Verabschiedung eines aktualisierten Positionspapiers [3] zum Ausdruck.

Auch in Zukunft möchte sich der AK Zivilklausel aktiv mit der Thematik befassen und die Umsetzung der Leitbildergänzung unterstützen. Es ist die Aufgabe aller an der FAU, die neuen Ziele des Leitbilds in Forschung und Lehre zu verwirklichen und einen nachhaltigen Beitrag zum gerechten und friedlichen Zusammenleben zwischen Menschen, Kulturen und Nationen zu leisten.

[1] Arbeitskreis Zivilklausel der Studierendenvertretung der FAU
[2] Pressemitteilung der FAU
[3] Positionspapier der Studierendenvertretung der FAU