FSV PhilFak: Petition an den Landtag – Klare Regelungen zu Lehr-Evaluationen schaffen

Die Fachschaftsvertretung der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie hat sich entschieden mit einer Petition an den Bayerischen Landtag heranzutreten. Sie hat die unklaren und stark auslegungsbedürftigen gesetzlichen Regelungen im Bayerischen Hochschul Gesetz (BayHSchG) in Bezug auf die Lehrevaluationen bzw. die Messung der Qualität der Lehre zum Inhalt.

Im laufenden Semester kam es zwischen den FSV und der Fakultätsleitung nach der für alle überraschen Aussetzung der verpflichtenden, fakultätsweiten Evaluation der Lehre zu leichten Unstimmigkeiten. Die FSV wollte eine flächendeckende Evaluation, da aus ihrer Sicht nur so der Stand der Qualität der Lehre erfasst und davon ausgehend die einzelnen Dozentinnen und Dozenten etwas an ihrer Lehre ändern können. Das zuständige Gremium (Dekan und Departmentsprecher) war aber der Aufassung, dass die Evaluation bzw. der zur Anwendung vorgesehene Fragebogen nicht ausgereift genug sei und zunächst eine Denkpause eingelegt werden müsse. Dieser nachdrücklichen Bitte hat dann der Studiendekan auch entsprochen.

Über diese Einschätzung kann man lange streiten – und die FSV hat dies in einem Gespräch mit dem Dekan auch getan und ihrer Sichtweise Nachdruck verliehen, dass dieser Fragebogen besser sei, als keine Befragung durchzuführen. Hinzu tritt die Problematik, dass die Ergebnisse derzeit nicht veröffentlicht werden dürfen, jedenfalls nicht ohne Zustimmung des Betroffenen, noch nicht einmal gegenüber den an der Befragung teilgenommenen Studierenden.
Über allem steht das BayHSchG. Dieses weist zahlreiche Unklarheiten und Schwächen auf, weswegen die FSV mit ihrer umfangreichen Petition den Landtag ersucht, hier für eine Klarstellung zu sorgen. Die Forderungen sind im Einzelnen:

  • Durchführung einer fakultätsweiten Evaluation bis auf die Veranstaltungsebene durch den Studiendekan und in jedem Semester.
  • Die Befragung soll als Gesprächsgrundlage in den Veranstaltungen dienen und muss deshalb vor dem Ende der Vorlesungszeit vorliegen.
  • Eine Veröffentlichung der Ergebnisse muss angestrebt werden, wenigstens in der jeweiligen Veranstaltung, besser gegenüber der Universitätsöffentlichkeit.
  • Die Belange der Dozentinnen und Dozenten (Schutz der Persönlichkeitsrechte) muss ggf. neu geregelt werden, um diese Anforderungen weitgehend zu erfüllen

Die FSV hofft mit ihrer Petition den neu gewählten Landtag auf bestehende Regelungslücken hinzuweisen und eine Änderung herbeiführen zu können.
Petition an den Landtag im Wortlaut

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