Der Konvent besteht aus 20 Mitgliedern. Die eine Hälfte, der Fachschaftenrat, wird aus Vertreterrinnen und Vertretern der Fakultätsfachschaften gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Wahlen direkt gewählt.
Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit 4 Sprecherräte und die beiden studentischen Senatoren aus seinen Reihen, wobei der stimmberechtigte Senator das 5. Mitglied des Sprecherrates ist.
Die Sprecherräte sind die offiziellen Ansprechpartner der Studierendenvertretung und sind zum einen das ausführende Organ des Konvents, können aber auch selbstständig tätig werden.
Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des Sprecherrates) sind laut bayrischem Gesetz:
- die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule
- fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben
- die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
- die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studierenden
Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, Kommission für Lehre, etc.), zum Anderen die Unterstützung oder Ausrichtung von künstlerischen Veranstaltungen (z.B. Theaterfestival ARENA, Amnesty International Hochschulgruppe) oder Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen (z.B. Studiengebühren und studentische Mitbestimmung).