Pressemitteilung: "Volksbegehren für die Abschaffung der Studiengebühren zugelassen"

Die Studierendenvertretung hat zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs die Pressemitteilung „Volksbegehren für die Abschaffung der Studiengebühren zugelassen“ (pdf) herausgegeben:

Volksbegehren für die Abschaffung der Studiengebühren zugelassen

Am 22.10.2012 gab der bayerische Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung über die Zulassung des Volksbegehrens für die Abschaffung der Studiengebühren bekannt. So geben sie dem Antragsteller, den Freien Wählern, Recht und ermöglichen nun die Abhaltung eines Volksbegehrens. Am 24. Juni hatte das Innenministerium dem Gericht die Sache zur Entscheidung mit der Begründung vorgelegt: „Könnten zukünftig keine Studienbeiträge mehr erhoben werden, würde eine nicht unwesentliche Grundlage der Finanzierung der staatlichen Hochschulen entfallen.“

„Mit dieser Aussage hatte das Innenministerium gezeigt, dass es den Zweck der Studiengebühren nicht verstanden hat. Denn gerade die Grundausstattung der staatlichen Hochschulen darf unter keinen Umständen aus Studiengebühren finanziert werden. Das steht genau so im Bayerischen Hochschulgesetz“, sagt Stefan Erhardt, studentischer Sprecherrat der Universität Erlangen-Nürnberg.

Nach der Zulassung des Volksbegehrens kommt es nun zu einer Abstimmung, zu der sich mindestens 10% der wahlberechtigten Bürger eintragen müssen. Wurde die Hürde geschafft, folgt der Volksentscheid, bei dem 25% der Stimmberechtigten zustimmen müssen.

„Wir sind erleichtert, dass das Verfassungsgericht unliebsame Volksbegehren mit Hinweis auf Artikel 73 als in den Staatsetat eingreifend nicht ablehnt. Vielleicht ist es noch nicht zu spät, die Studiengebühren nicht aus politischem Kalkül, sondern aus Einsicht der negativen gesellschaftlichen Auswirkungen abzuschaffen. Unser Freistaat kann es sich nicht erlauben, als einziges Bundesland die Bildung nicht als den nachhaltigsten Zukunftsträger zu behandeln.“

Bayern ist neben Niedersachsen das letzte Bundesland, welches noch an der unsozialen Campusmaut festhält. In Niedersachsen findet im Januar 2013 Landtagswahl statt, in Bayern im September 2013. Die Studierendenvertretung Erlangen-Nürnberg wird sich öffentlich weiterhin entschieden für ein gebührenfreies Studium einsetzen.

Für weitere Informationen und Nachfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Stefan Erhardt 0176 20491282
Wolfram Barfuß 0160 95005642

Die Studierendenvertretung der Universität Erlangen-Nürnberg vertritt als gewähltes Gremium die fachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden.

12 Antworten auf „Pressemitteilung: "Volksbegehren für die Abschaffung der Studiengebühren zugelassen"“

  1. Schön, dass sich hier etwas bewegt. Versucht, nicht nur die Studierenden, sondern auch Eltern und Großeltern, also die potentiellen „Zahlenden“, zu aktivieren. Wir würden das Geld lieber unserem Enkel direkt zur Verfügung stellen, als den bayerischen Staat in seiner Ausgabenpolitik zu unterstützen.
    Also – mobilisiert für euer berechtigtes Anliegen auch die „Alten“
    Gruß
    E. Heidlas (Oma)

  2. Bitte beachtet, dass das Volksbegehren der Freien Wähler sich auf die BAchelor-Studiengänge beschränkt. WEr will, dass auch der Master gebührenfrei wird, dem empfehle ich, das konkurierende Volksbegehren der Piratenpartei zu mitzuzeichnen, dass die Gebührenabschaffung sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudiengänge fordert:

    http://volksbegehren-studiengebuehren.de/

    Das Volkbegehren der Piraten darf man natürlich auch dann mitzeichnen, wenn man schon bei den Freien Wählern unterschrieben hat.

Kommentare sind geschlossen.